Ein Konkurswiderruf ist nur beim Nachweis möglich, dass
- sämtliche Forderungen getilgt sind
- jeder Gläubiger seine Konkurseingabe zurückzieht oder
- ein Nachlassvertrag zustandegekommen ist
(SchKG 195).
Rechtliche Informationen zum Arbeitgeberkonkurs in der Schweiz
Ein Konkurswiderruf ist nur beim Nachweis möglich, dass
(SchKG 195).